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Leistungsbeschreibung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bundesweit einheitliche Integrationskurse an. Die Grundstruktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:
- Basis- und Aufbausprachkurs mit jeweils 300 Unterrichtsstunden Sprachunterricht
- Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung
Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, so besteht für Sie die Möglichkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wiederholung einzelner Kursabschnitte: auf eigene Kosten.
Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie den Kurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B1) abschließen, besteht die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs nach Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wiederholen.