⇑ / Kfz-Zulassung: Diebstahl Fahrzeugpapiere/Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diebstahslanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.
Diebstahl der Kennzeichen
Notwendige Unterlagen
gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
verbleibendes Kennzeichen
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.
Verlust der Kennzeichen
Notwendige Unterlagen
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
verbleibendes Kennzeichen
Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.