Aufgaben der Kreisverwaltung

 

Die Landkreise sind eine wichtige Säule in der staatlichen und kommunalen Struktur. Sie unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und tragen zu einem gerechten Ausgleich der Lasten bei. Mit einer Reihe wichtiger kommunaler und staatlicher Aufgaben spielen die Landkreise eine bedeutende Rolle auf der kommunalen Ebene und als Bindeglied zwischen Land und Kommunen.

 

Wichtige Aufgaben der Landkreise sind zum Beispiel:

  • die Abfallwirtschaft (z. B. Mülldeponien und Abfallbeseitigungsanlagen)
  • die Real-, Berufs- und Sonderschulen, Gymnasien
  • der öffentliche Personennahverkehr (z. B. Buslinien und die Schülerbeförderung)
  • der Umwelt- und Naturschutz
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Bau- und Planungswesen 
  • der Veterinärbereich (Tierhaltung und -schutz, Tierseuchen)
  • das Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
  • der Katastrophenschutz (Feuerwehren, Rettungswesen)
  • und die Kreisstraßen

 

Je nach örtlichen Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten nehmen die Landkreise weitere freiwillige Aufgaben wahr (zum Beispiel Kunstförderung, Museen).

 

Der Kreis und seine Planungsfunktionen

Das Verbessern der Lebensverhältnisse des Einzelnen und der Gemeinschaft, sichern und Ausbau des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Angebots, die Ökologie, die Korrektur überholter Strukturen und der Schutz des Bürgers verlangen mittel- und langfristige Planungen. Sie werden im Lebensraum Landkreis von der Kreisverwaltung vollzogen.

 

Die Kreisverwaltung hat kommunale und staatliche Planungsfunktionen. Das ist gut und richtig so, denn sinnvolles Planen erfordert größtmögliche Ortsnähe.

 

Der Kreis ist u. a. beteiligt bei der Planung von:

  • Sozialen Einrichtungen: Sozialstationen, Krankenhäuser, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheimen
  • Schulen und kulturellen Einrichtungen, Weiterbildung
  • Straßen und öffentlicher Personennahverkehr
  • Abfallbeseitigungseinrichtungen
  • Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
  • Wasserwirtschaft

 

Die Kreisverwaltung hat u. a. als untere Landesplanungsbehörde in der Landes- und Regionalplanung wichtige Aufgaben als Schnittstelle zwischen staatlicher und kommunaler Planung zu erfüllen. Gleichzeitig ist sie verantwortlich für Fachplanungen, wie Kindergartenbedarfsplan und Sportstätten-Rahmenleitplan.

 

 

Kreise und Gemeinden

Partnerschaftlich arbeiten Kreise und Gemeinden zum Wohl ihrer Bürger zusammen. Hieraus ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte praktischen Zusammenwirkens und gemeinsamen Planens. Der Kreis hat gegenüber seinen Gemeinden Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen:

 

Er ist berufen, Leistungsunterschiede zwischen den Gemeinden auszugleichen.

 

Er unterstützt die Gemeinden, soweit diese ihre Aufgaben nicht aus eigener Kraft ausreichend erfüllen können.

 

Die enge Verbindung und das Zusammenwirken kommen auch in den regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen zwischen Landrat und Bürgermeistern zum Ausdruck, die in der Landkreisordnung ausdrücklich vorgesehen sind.

 

 

Ordnungsaufgaben

Wichtige staatliche Ordnungsfunktionen obliegen der Kreisverwaltung als untere Behörde des Landes. Dazu gehören u. a. Aufgaben:

  • des Gewerberechts
  • des Ausländerwesens
  • des Vereinswesens
  • des Wafferechts
  • des Jagdrechts
  • des Immissionsschutzes
  • des Personenstands- und Staatangehörigkeitswesens
  • der Zivilverteidigung und des Katastrophenschutzes
  • des Straßenverkehrswesens, der Kraftfahrzeugzulassung
  • und des Führerscheinwesens
  • des Wasserrechts

 

Ordnungscharakter haben auch die Funktionen der Kreisverwaltung im Bereich des Rettungswesens, der Brandverhütung, der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Landespflege, des Veterinärwesens einschließlich der Lebensmittelüberwachung und des Fischereirechts. Zu den Ordnungsaufgaben der Kreise im weiteren Sinne zählen darüber hinaus:

  • die Abfallbeseitigung
  • die Unterhaltung von Mülldeponien
  • die Tierkörperbeseitigung
  • der überörtliche Brandschutz

 

 

Sportförderung

Der Kreis berät Vereine und Gemeinden bei der Planung von Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen. Kreise und Gemeinden erstellen Sportstättenpläne. Ihr Ziel ist es, gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und gleichwertige Versorgung der Bürger im Kreis mit Einrichtungen und Anlagen für Sport, Spiel und Freizeit zu schaffen. Damit soll gewährleistet sein, dass alle Einwohner eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche und spielerische Betätigung möglichst ortsnah finden.

 

 

Schulen und Kultur

Die breite Palette der Kreisaufgaben hat im Bereich „Schulen  und Kultur“ einen Schwerpunkt. Gerade auf diesem Gebiet gilt es Initiativen zu entwickeln und Einrichtungen vorzuhalten, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu gewährleisten. Bei den weiterführenden Schulen gilt es, das früher bestehende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land zu verringern, wenn auch der Schulweg in ländlichen Gebieten oft länger ist als in den Städten. Die von der Kreisverwaltung organisierte Schülerbeförderung schafft jedoch Erleichterung.

 

Der Kreis Neuwied ist Träger:

  • des gesamten berufsbildenden Schulwesens
  • der Gymnasien
  • der Realschulen
  • der Sonderschulen
  • des Kreismedienzentrums, das audiovisuelle Lehr- und Lernmittel vorhält

 

Besondere Initiativen des Kreises gelten z. B. auch:

  • der Kreisvolkshochschule
  • der Weiterbildung
  • der Johanna-Loewenherz-Stiftung
  • der Förderung von Vereinen
  • dem Heimatschrifttum
  • der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz
  • der Förderung und Veranstaltung von Konzerten und Kunstausstellungen
  • der Unterhaltung des Museums Rhein-Wied (Kreismuseums)

 

Nicht nur durch eigene Einrichtungen, sondern auch durch finanzielle und ideelle Unterstützung der Initiativen freier und öffentlicher Träger, darunter auch der Gemeinden, ist der Kreis bemüht, für die Bürger eine kulturell ansprechende Umwelt zuschaffen.

 

Bauwesen

Baurechtlich versierte Beamte, fachlich qualifizierte Techniker und Ingenieure der Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde:

  • bearbeiten Baugenehmigungen und Bauanzeigen
  • prüfen fachlich Bauvorhaben im Kreis
  • beraten die Bürger über Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung (öffentliche Mittel, Steuervergünstigungen) sowie der Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen

Die Kreisverwaltung berät die Gemeinden auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen und ist zum Teil für deren Genehmigung zuständig.

 

Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz

Wichtige Aufgaben nehmen die Kreise im Bereichdes Gesundheitswesen wahr. Hierzu zählt u. a. der Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, das öffentliche Veterinärwesen und Agraförderung. Die ausreichende ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gehört zu den besonderen Anliegen der Kreise. Die Kreise sind Träger des Rettungsdienstes (Krankentransporte). Sie werden dabei von den Sanitätsorganisationen unterstützt. Diese unterhalten Rettungsleitstellen und Rettungswachen. Im Landkreis Neuwied ist die DRK - Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald gGmbh Träger der Rettungsdienste.

 

Jugendhilfe

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“ (Artikel 6 des Grundgesetzes). Der Kreis als Träger der Jugendämter unterstützt hierbei die Eltern. Seine Aufgaben sind u. a.:

  • Schutz der Pflegekinder
  • Mitwirkung bei Vormundschaften, Amtspflegeschaft und Amtsvormundschaft für nichteheliche Kinder
  • Hilfen bei Erziehungsgefährdung und Erziehungsberechtigte
  • Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe
  • Erziehungs-, Jugend-, Ehe- und Familienberatung

 

Besondere Verantwortung trägt der Kreis im Kindergartenbereich. Er plant und sorgt gemeinsam mit den Trägern vor Ort für eine ausreichende Zahl von Kindergartenplätzen. Er organisiert die Beförderung der Kinder zu den Kindergärten. Nicht minder bedeutsam ist die Vermittlung von Familienpflegestellen und Adoptiveltern. Speziell ausgebildete Jugendpfleger stehen beim Jugendamt für Hilfe und Beratung zur Verfügung.

 

Soziale Angelegenheiten

Wenn Bürger in Not geraten, ist Hilfe erforderlich. Der Landkreis ist als Träger der Sozialhilfe mehr als meist bekannt „Helfer in der Not. Er gewährt:

  • Leistungen der sozialen Grundsicherung, wenn Renten fehlen oder nicht ausreichen
  • Hilfen in anderen Lebenslagen; Eingliederungshilfe für Behinderte; Hilfe zur Pflege; Blindenhilfe; Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Altenhilfe; Krankenhilfe

Im sozialen Bereich wird die Kreisverwaltung außerdem tätig bei der Gewährung von Wohngeld, Unterhaltssicherung für einberufene Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, Ausbildungsförderung für Schüler und Weiterbildung (BAföG), Kriegsopfer- und Behindertenfürsorge, Landespflegegeld. Der Kreis unterstützt ferner finanziell die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Hilfseinrichtungen. Die Leistungen des Kreises im sozialen Bereich sind Schwerpunkt der Ausgaben im Finanzhaushalt. Mit vier Job-Centern in Neuwied, Linz, Puderbach und Asbach hat die „Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende" ihre Arbeit aufgenom­men. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für erwerbsfähige Bürger bis 65 Jahre müssen bei den Job-Centern beantragt werden und werden dort auch bearbeitet. Die Job­-Center sollen bürgernah und wirkungsvoll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer Arbeit unterstützen, ihnen geeignete Integrations- oder Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten oder den Lebensunterhalt der Bedürftigen und ihrer Familien sichern. Genauso wichtig ist künftig aber auch die Stärkung der Eigenverantwortung. Das bedeutet: Wer die Hilfe der Gemeinschaft in Anspruch nimmt, der muss sich ernsthaft bemühen, so schnell wie möglich wieder ohne diese Unterstützung zurecht zu kommen.