Die Kreisverwaltung Neuwied stellt Online-Dienste zur Verfügung, über die Sie die Möglichkeit haben, Verwaltungsleistungen einfach und bequem von zu Hause aus zu erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den derzeit verfügbaren Angeboten. Über die jeweiligen Links gelangen Sie direkt zum entsprechenden Online-Dienst. Hinweis: Die Links der Online-Dienste führen auf externe Webseiten!
Soziales
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
Jugend und Familie
Wohnen
Jagd, Waffen & Sprengstoff
Personenbeförderung
Gesundheitsamt
Führerscheine
Kfz
Info zu den neuen Kfz-Online-Funktionen
Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Weitere Informationen und Erklärungen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie hier.
Die technische Umsetzung der sogenannten i-KFZ Stufe 4 ist nun abgeschlossen und die Dienste können genutzt werden.
Wichtige Hinweise zu den je nach Zulassungsvorgang erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes:
- Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
- Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.
- Bitte heben Sie die entwertete ZB I auf, da diese z.B. für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.